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Haftpflichtversicherung

Nur ca. jeder dritte Mieter in Deutschland ist ausreichend versichert. Unterlässt man es aber sicher ausreichend abzusichern, so kann dieses Unterlassen in einem Schadensfall hohe Kosten entstehen. Im schlimmsten Fall kann das einen Menschen ein Leben lang finanziell ruinieren. Ein Mieter sollte dabei, um mögliche Mietschäden abzudecken, eine Privathaftpflichtversicherung haben. Diese sollte dabei eine ausreichende Deckungssumme enthalten, denn für den Fall, dass ein Mieter in der angemietete Wohnung einen Feuer- oder Wasserschaden verursacht, so möchte der Vermieter diesen Schaden an seinem Gebäude natürlich ersetzt bekommen. Für den Fall, dass der Mieter keinen ausreichenden Versicherungsschutz hat, bleibt der Vermieter auf seinem Schaden unter Umständen sitzen. Im Interesse des Vermieters wäre es deshalb von Vorteil, dass in einem Mietvertrag eine Klausel mit folgendem Inhalt stehen würde: „Der Mieter ist verpflichtet, während des Mietverhältnisses, eine Privathaftpflichtversicherung mit Mietsachschäden zu unterhalten." Als Mietschaden ist dabei jedoch nicht versichert:
-Verschleiß
- Abnutzung
- übermäßige Beanspruchung
- Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen,
- Schäden an Elektro- und Gasgeräten und der Glasschaden.
Um derartige Schäden zu regulieren, wird in der Regel die Mietkaution genutzt.
Eine sinnvolle Ergänzung zur Haftpflichtversicherung ist für einen Mieter auch eine Hausratversicherung, denn eine Haftpflichtversicherung ersetzt zwar alle Kosten, die durch etwaige Fehler eines Mieters entstanden sind, jedoch kann ein Mieter dadurch nicht das Eigentum des Mieters ersetzen. Eine Hausratversicherung übernimmt dies indes. Ebenfalls eine sinnvolle Ergänzung zur Haftpflichtversicherung und zur Hausratversicherung ist darüber hinaus eine Rechtsschutzversicherung für Mieter, die so genannte Mieterrechtschutzversicherung. Diese tritt zum Beispiel ein, wenn es zwischen Mieter und Vermieter zu einer mietrechtlichen Auseinandersetzung kommt.

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